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1. Angebot und
Aufträge 2.
Preisgestaltung 2. Gerichtsstand
3.
Eigentumsvorbehalt 4. Zahlungsziel 5. Versand 6. Sonstiges 7. Gewährleistung Die Gewährleistung regelt die Abwicklung fehlerhafter Geschäfte gegenüber Endverbrauchern. Ein Mangel/Fehler der gekauften Sache richtet sich zunächst nach der vereinbarten Beschaffenheit. Liegt eine solche Vereinbarung nicht explizit vor, entscheidet sich, ob die Sache zur gewöhnlichen Verwendung geeignet ist. Tritt dann ein Mangel/Fehler auf, kann der Käufer zunächst Nachbesserung verlangen. Ist diese nicht möglich, steht es dem Käufer frei, vom Vertrag zurücktreten bzw. den Kaufpreis mindern. Die Verjährung der Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum. Dieser Zeitraum wird jedoch in zwei Bereiche getrennt. In den ersten 6 Monaten wird der Fehler bereits bei Kaufabschluss vermutet. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel erst nach Kaufabschluss entstanden ist. In den nächsten 18 Monaten muss jedoch der Kunde den Nachweis erbringen, dass der Fehler/Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. 8. Garantie Da Telectro keine Produkte herstellt, sondern nur vertreibt, besteht grundsätzlich nur "Herstellergarantie". Demnach gewährt der Hersteller - nicht Telectro - eine Garantie unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Dauer der Garantie wird in aller Regel vom Hersteller individuell festgesetzt. Bitte bewahren Sie daher die Garantiebelege des Herstellers gut auf. 9. Daten
Telectro übernimmt keinerlei Gewähr bei einer Installation,
Deinstallation, Konfiguration, Einstellung oder Updates. Kommt es zum
Datenverlust, Programmstillstand, Fehlfunktionen oder gar
Systemstillstand haftet Telectro im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
nur für Schäden sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden kann.
Telectro ist nur dann verpflichtet die übergebenen Daten zu sichern,
wenn dies vorher schriftlich vereibart wurde. Die Verpflichtung zur
Ausführung und Kontrolle der Datensicherung unterliegt allein dem
Kunden. |